Eine der mit der AHV-Reform 2021 verbundenen Neuigkeiten bildet die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters für Frauen (neu ‚Referenzalter‘)
Für Frauen wird es von 64 auf 65 Jahre erhöht und so dem Referenzalter der Männer angepasst, wobei die Angleichung ab 01.01.2025 in vier Schritten umgesetzt wird und ab 01.01.2028 für alle Frauen einheitlich 65 Jahre beträgt:
- Erster Schritt
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2025 um 3 Monate
- Für die Frauen des Jahrgangs 1961
- 64 Jahre und 3 Monate.
- Für die Frauen des Jahrgangs 1961
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2025 um 3 Monate
- Zweiter Schritt
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2026 um weitere 3 Monate
- Für die Frauen des Jahrgangs 1962
- 64 Jahre und 6 Monate.
- Für die Frauen des Jahrgangs 1962
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2026 um weitere 3 Monate
- Dritter Schritt
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2027 um weitere 3 Monate
- Für die Frauen des Jahrgangs 1963
- 64 Jahre und 9 Monate.
- Für die Frauen des Jahrgangs 1963
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2027 um weitere 3 Monate
- Vierter Schritt
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2028 um weitere 3 Monate
- Für die Frauen des Jahrgangs 1964 und die folgenden Jahrgänge
- 65 Jahre.
- Für die Frauen des Jahrgangs 1964 und die folgenden Jahrgänge
- Anstieg des Referenzalters am 01.01.2028 um weitere 3 Monate
=> Je nach Arbeitsvertrag kann Handlungsbedarf entstehen…