Irrtum 1
Die AHV-Renten werden automatisch bei Erreichen des Rentenalters bezahlt.
Irrtum 2
Ehepaare und Konkubinatspaare werden bei der AHV gleichbehandelt.
Irrtum 3
Beitragslücken bei der AHV spielen keine Rolle.
Irrtum 4
Die AHV-Rente ist ab Alter 64 bzw. 65 fällig und es gibt keine Flexibilität.
Irrtum 5
Nichterwerbstätige schulden keine AHV-Beiträge.
Irrtum 6
Das Entgelt für die privat angestellte Raumpflegerin oder andere im Hausdienst
Arbeitenden müssen nicht mit der AHV abgerechnet werden.
Irrtum 7
Bei geringfügigem Entgelten im Nebenerwerb ist keine AHV geschuldet.
Irrtum 8
Personen im AHV-Rentenalter bezahlen keine AHV-Beiträge mehr.
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