Muss ich mein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen?

Bei bestimmten Rechtsformen (z.B. AG, GmbH, Genossenschaft, Stiftung) ist der Eintrag in das Handelsregister Entstehungsvoraussetzung.

Andere Unternehmensformen (z.B. Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Verein) bestehen grundsätzlich unabhängig vom Handelsregistereintrag, sind jedoch ab Eröffnung des Betriebes verpflichtet, sich eintragen zu lassen, wenn sie ein Handels-, Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben.

Natürliche Personen sind nur dann verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen, wenn sie während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens 100 000 Franken erzielen.

Natürliche Personen, die ein Gewerbe betreiben und die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, haben das Recht, ihr Einzelunternehmen eintragen zu lassen.