Vermögenssteuer – ein Unikum der Schweiz?

Es gibt nur noch 3 OECD-Länder die eine Vermögenssteuer kennen:
Spanien, Norwegen und die Schweiz.

Die Vermögenssteuer betrug in 2016 etwa 13% der Einkommenssteuer für Bund, Kantone und Gemeinden. Auf dem Vermögen natürlicher Personen wird seit 1959 keine direkte Bundessteuer mehr erhoben.

Vermögenssteuernah sind Erbschafts- und Schenkungssteuern; Grundsteuern, wie Liegenschaftensteuer*, Handänderungssteuer* und Grundstückgewinnsteuer
* im Kanton Zürich nicht mehr

Unter Vermögen werden die geldwerten Rechte verstanden, wie: unbewegliche und bewegliche Sachen, Guthaben / Forderungen, Beteiligungen, etc.

Die Steuertarife der Vermögenssteuer sind in den meisten Kantonen progressiv und in Promille ausgestaltet. Nur die Kantone LU, UR, SZ, OW, NW, AI, SG und TG wenden einen sog. Proportionalen Steuertarif an.

Es gibt einige Argumente für die Vermögenssteuer (Rechtfertigung) und etliche wesentliche Einwände gegen die Vermögenssteuer.