Erhöhung AHV-Beitragssatz per 01.01.2020

Der Bundesrat hat beschlossen, die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 % per 01.01.2020 in Kraft zu setzen. Diese Anpassung geht auf die Annahme des „Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)“ durch den Souverän vom 19.05.2019 zurück.

Ab dem 01.01.2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für:

Arbeitnehmer und Arbeitgeber
von 10,25 % auf 10,55 %
(von 5,125 % auf 5,275 % für AN und AG)

Selbständigerwerbende
Mindestbeträge von 5,196 % auf 5,344 %
Maximalbeitrag von 9,65 % auf 9,95 %

Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind
von 9,8 % auf 10,1 %

Nichterwerbstätige
Mindestbeitrag von CHF 482 auf CHF 496
Höchstbeitrag von CHF 24 100 auf CHF 24 800

Versicherte in der freiwilligen AHV/IV
AHV/IV-Mindestbeitrag von CHF 922 auf CHF 950
AHV/IV-Höchstbeitrag von CHF 23 050 auf CHF 23 750.