Neues im Erbrecht
Am 1. Januar 2023 wird die Erbrechtsrevision in Kraft treten. Dabei handelt es sich vor
allem um die Änderung von Pflichtteilsquoten und weitere pflichtteilsrechtliche Aspekte:
Reduktion der Pflichtteil der Nachkommen
Der Pflichtteil der Nachkommen von bisher Dreiviertel der gesetzlichen Erbquote beträgt
inskünftig die Hälfte der gesetzlichen Erbquote.
Abschaffung elterlicher Pflichtteile
Der elterliche Pflichtteil von bisher der Hälfte der gesetzlichen Erbquote wird aufgehoben.
Gesetzliches Erbrecht unverändert
Das gesetzliche Erbrecht – Kreis der gesetzlichen Erben und deren gesetzlichen Erbquoten-
bleibt unverändert.
Insbesondere wurde kein gesetzliches Erbrecht der faktischen Lebenspartnerin bzw. des
faktischen Lebenspartners eingeführt.