Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen ist die Existenzsicherung von Personen, die eine AHV- oder eine IV-Rente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können. Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (Wohn- und Verpflegungskosten, medizinische Versorgung usw. – siehe auch AHV-Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen) und den anrechenbaren Einnahmen (AHV/IV-Renten, Vermögen usw.).
Zwischen 2000 und 2018 haben sich die EL-Ausgaben von 2,3 auf 5,0 Milliarden Franken pro Jahr mehr als verdoppelt. Im selben Zeitraum ist die Bezügerzahl von 202 700 auf 328 100 Personen angestiegen. Ende 2018 haben 47,4 % der IV-Bezügerinnen und -Bezüger und 12,5 % der AV-Bezügerinnen und -Bezüger Ergänzungsleistungen erhalten.
Die Neuerungen in Kürze:
- Ergänzungsleistungsanspruch erst, wenn Vermögen
unter CHF 100 000
(= Eintrittsschwelle; bei Ehepaare CHF 200 000) gesunken – vorher ist direkter Verzehr gefordert - Nicht berücksichtigt wird das selbstbewohnte Wohneigentum
- Verzichtsvermögen wird eingerechnet
- Verzichtsvermögen ist auch ein Vermögensverbrauch nach Entstehung des Rentenanspruches, ohne dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt
Beispiel
Ehepaar (87/83) im Pflegeheim: ungedeckter Jahresbedarf CHF 140 000
Reinvermögen 80 000 Wertschriften / Freibetrag CHF 50 000
Gemischte Schenkung vor 5 Jahren von Einfamilienhaus an Sohn = Verzicht CHF 400 000
Somit anrechenbares Verzichtsvermögen heute: CHF 350 000
Jährliche Amortisation CHF 10 000
Frage: Ab wann kann EL-Gesuch gestellt werden?
Entweder
Abbau des vorhandenen Vermögens von CHF 80 000 und
Jährliche Amortisation des Verzichtvermögens 15 x 10 000
Nach 16 Jahren ist das Vermögen unter CHF 200 000
Finanzierung während 15 Jahren durch Fürsorge (Gemeinde)
Anschliessend kann EL-Gesuch gestellt werden
Oder
Angehörige tragen Kosten – Darlehen an Eltern im entsprechenden Umfang
Nettovermögen nimmt somit rasch ab
Nach dem zweiten Jahr ist die Vermögenslimite / Eintrittsschwelle unterschritten
Anschliessend kann EL-Gesuch gestellt werden