Ergänzungsleistungen EL – Gesetzesreform – Ausblick 2021

Der Pont du Gard war Teil einer etwa 50 km langen Wasserleitung, mit der Wasser von den Quellen nahe Ucetia (Uzès) zur römischen Stadt Nemausus (Nîmes) transportiert wurde. Die Brücke ist 49 m hoch und umfasst drei Etagen

Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen ist die Existenzsicherung von Personen, die eine AHV- oder eine IV-Rente beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten können. Die EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben (Wohn- und Verpflegungskosten, medizinische Versorgung usw. – siehe auch AHV-Merkblatt 5.01 Ergänzungsleistungen) und den anrechenbaren Einnahmen (AHV/IV-Renten, Vermögen usw.).

Zwischen 2000 und 2018 haben sich die EL-Ausgaben von 2,3 auf 5,0 Milliarden Franken pro Jahr mehr als verdoppelt. Im selben Zeitraum ist die Bezügerzahl von 202 700 auf 328 100 Personen angestiegen. Ende 2018 haben 47,4 % der IV-Bezügerinnen und -Bezüger und 12,5 % der AV-Bezügerinnen und -Bezüger Ergänzungsleistungen erhalten.

Die Neuerungen in Kürze:

  • Ergänzungsleistungsanspruch erst, wenn Vermögen unter CHF 100 000
    (= Eintrittsschwelle; bei Ehepaare CHF 200 000) gesunken – vorher ist direkter Verzehr gefordert
  • Nicht berücksichtigt wird das selbstbewohnte Wohneigentum
  • Verzichtsvermögen wird eingerechnet
  • Verzichtsvermögen ist auch ein Vermögensverbrauch nach Entstehung des Rentenanspruches, ohne dass ein wichtiger Grund dafür vorliegt

Beispiel
Ehepaar (87/83) im Pflegeheim: ungedeckter Jahresbedarf CHF 140 000
Reinvermögen 80 000 Wertschriften / Freibetrag CHF 50 000
Gemischte Schenkung vor 5 Jahren von Einfamilienhaus an Sohn = Verzicht CHF 400 000
Somit anrechenbares Verzichtsvermögen heute: CHF 350 000
Jährliche Amortisation CHF 10 000
Frage: Ab wann kann EL-Gesuch gestellt werden?

Entweder
Abbau des vorhandenen Vermögens von CHF 80 000 und
Jährliche Amortisation des Verzichtvermögens 15 x 10 000
Nach 16 Jahren ist das Vermögen unter CHF 200 000
Finanzierung während 15 Jahren durch Fürsorge (Gemeinde)
Anschliessend kann EL-Gesuch gestellt werden

Oder
Angehörige tragen Kosten – Darlehen an Eltern im entsprechenden Umfang
Nettovermögen nimmt somit rasch ab
Nach dem zweiten Jahr ist die Vermögenslimite / Eintrittsschwelle unterschritten
Anschliessend kann EL-Gesuch gestellt werden